Du überlegst, dich zu engagieren? Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen gesammelt. Diese können dir den Einstieg vereinfachen. Engagement ist vielseitig: im Team oder allein, mit einer festen Aufgabe, in einem gewählten Amt oder nach Bedarf, unter Anleitung oder selbstständig, einmal im Monat oder täglich. Für jeden ist etwas dabei. Du engagierst dich schon freiwillig? Hier findest du sicher einiges, was du noch nicht kennst.

Wo kann ich mich engagieren?

Viele Angebote in Niedersachsen würde es ohne das Engagement vieler Freiwilliger nicht geben: die CSDs, die queeren Zentren, die Kulturtage, die HIV-Prävention u.v.m. Hier kannst du dich einbringen und deine Szene mitgestalten. Das Engagement in der und für die schwule Community kann dir viel zurückgeben!

Wenn du dich in die HIV-Prävention einbringen möchtest, kannst du dich direkt an die SVeN-Akteure vor Ort wenden. Alle SVeN-Teams findest du hier.

Was habe ich von meinem Engagement?

Du machst nicht nur das schwule Leben bunter, sondern du knüpfst neue Kontakte und profitierst auch persönlich von deiner investierten Zeit:
Es gibt zu vielen Tätigkeits- bereichen spannende Fortbildungen, die du besuchen und aus denen du auch beruflich Nutzen ziehen kannst.

Deine erworbenen Fähigkeiten und Softskills kannst du auch in Bewerbungen einbringen. Sie werden von den meisten Arbeitgebern gern gesehen. Für den Nachweis gibt es in Niedersachsen eine offizielle Urkunde, die du dir ausstellen lassen kannst („Kompetenznachweis“).

Worauf sollte ich achten?

Es ist nicht immer leicht, dein Engagement, dein Arbeits- und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Entscheide für dich, wie viel Verantwortung du übernehmen möchtest und wie viel Zeit du investieren willst. Achte dabei auf deine Grenzen und Bedürfnisse! Das Engagement sollte deinen Interessen und Neigungen entsprechen, damit es dir Spaß macht. Zeitmanagement

Wusstest du, dass du mit deinem Engagement sowohl Ansprüche als auch Pflichten hast?

  1. Du hast einen Anspruch darauf, gut auf deine Aufgaben vorbereitet zu werden.
  2. Dein Engagement ist kein Selbstzweck, du bist aber auch kein „Lückenbüßer“ oder „Handlanger“.
  3. Du hast einen Anspruch auf eine sinnvolle Tätigkeit und eine gute Anbindung an die Organisation.
  4. Du hast Rechte (z.B. Einbindung an Organisation, Fürsorge, Beteiligung an Entscheidungen) und auch Pflichten (z.B. Loyalität, Verschwiegenheit, Einhaltung von Qualitätsstandards)

(Quelle: Deutsche AIDS-Hilfe)

Im Zweifelsfall oder bei Fragen solltest du dich an deine Ansprechperson wenden.

Kompetenznachweis

Wenn du mindestens 15 Jahre als bist und dich regelmäßig oder zeitlich befristet mindestens 80 Stunden im Jahr freiwillig engagierst, hast du ein Anrecht auf den Nachweis. Er muss in jedem Fall von einer autorisierten Person der Organisation oder Einrichtung unterschrieben werden, bei der du tätig bist.

Der Kompetenznachweis dokumentiert Zeitraum, Art und Umfang des Engagements sowohl in übersichtlich aufgelisteter Form als auch in textlich detaillierter Erläuterung. Für die erworbenen Schlüsselqualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen kann die ausstellende Einrichtung aus einem vorgegebenen Pool wählen. Hierzu gehören Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Kritik- und Reflektionsfähigkeit, Leitungskompetenz, Selbstständigkeit, Flexibilität, Eigeninitiative, Organisationskompetenz, Rhetorik und Präsentation sowie Belastbarkeit.

Der Nachweis erfolgt in Form eines mit dem Landeswappen ansprechend gestalteten Urkunden-Vordrucks. Für die Erstellung des Kompetenznachweises ist im Internet über den FreiwilligenServer Niedersachsen (www.freiwilligenserver.de) eine Eingabemaske abrufbar, die eine sehr einfache und komfortable Erstellung eines Nachweises ermöglicht.

Ehrenamtskarte

Als Freiwilliger erhältst du mit der Ehrenamtskarte unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern und das in verschiedenen Bereichen wie Sport, Freizeit und Kultur in ganz Niedersachsen und Bremen.

Um die Ehrenamtskarte zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. du bist mindestens 18 Jahre alt und lebst in Niedersachsen oder du übst deine ehrenamtliche Arbeit hier aus
  2. der Umfang deiner Tätigkeit ohne Bezahlung umfasst mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden in Jahr
  3. dein freiwilliges Engagement besteht mindestens schon seit drei Jahren (oder seit Bestehen der Organisation)
  4. Du willst auch weiterhin ehrenamtlich engagiert sein

Die Ehrenamtskarte kannst du in deiner Gemeinde oder Stadt beantragen. Die Angaben über das freiwillige Engagement müssen vom betreffenden Verein bzw. der Organisation schriftlich bestätigt werden.

Weitere Informationen findest du unter: www.freiwilligenserver.de

Wer eine gültige Ehrenamtskarte besitzt, kann übrigens auf der Internetseite auch an Verlosungen teilnehmen.

Welche rechtlichen Dinge sollte ich wissen?

Versicherungsschutz

Wusstest du, dass bei einem Unfall während der Ausübung der freiwilligen Tätigkeit oder bei einem Schadensfall die eigene private Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung greift, wenn dein Verein keine hat? Übrigens: Für den Fall, dass beides nicht vorhanden ist, hat das Land Niedersachsen einen zusätzlichen Versicherungsschutz abgeschlossen.

Arbeitsrecht

Meistens steht die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag. Das gilt auch für freiwillige und unentgeltliche Tätigkeiten. Daher solltest du deinen Arbeitgeber über dein Engagement informieren. Der Arbeitgeber darf die freiwillige Tätigkeit nur in Ausnahmefällen verbieten oder einschränken. Die maximale Höchstdauer der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt 48 Stunden und das sollte inklusive des Engagements sein.